Abo kündigen: so verhinderst du eine automatische Verlängerung

In der Schweiz verbietet kein allgemeines Gesetz, dass sich ein Abo automatisch verlängert. Ob und wie lange es weiterläuft, steht in deinem Vertrag und in den AGB, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kündige rechtzeitig, in der verlangten Form und so, dass du es später beweisen kannst.

Stand:

Das Wichtigste in Kürze.

  • Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung regelt in der Regel dein Vertrag zusammen mit den AGB. Ein Gesetz, das automatische Verlängerungen allgemein verbietet, gibt es nicht.
  • Verpasst du die Kündigungsfrist, kann sich das Abo um eine weitere Laufzeit verlängern, zum Beispiel um zwölf Monate.
  • Massgebend ist in der Regel, wann deine Kündigung beim Anbieter eintrifft. Das Datum des Poststempels reicht meist nicht.
  • Halte dich an die Form, die der Vertrag verlangt. Am besten kündigst du eingeschrieben oder lässt dir die Kündigung schriftlich bestätigen.
  • Ein allgemeines Widerrufsrecht für Abos, die du online abschliesst, gibt es in der Schweiz nicht. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Verträge an der Haustür oder am Telefon.
  • Trage den letzten Tag für die Kündigung gleich in deinen Kalender ein, mit einer Erinnerung ein bis zwei Wochen vorher.

Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerung.

Bei einem Abo gilt grundsätzlich, was ihr vereinbart habt. Lies im Vertrag und in den AGB vor allem diese Punkte:

  • Mindestlaufzeit: So lange bist du mindestens gebunden, zum Beispiel 12 oder 24 Monate. Kündigst du früher, können Kosten anfallen, etwa die restlichen Monatsbeiträge.
  • Kündigungsfrist: So lange vor dem Ende muss deine Kündigung beim Anbieter sein, zum Beispiel zwei Monate.
  • Kündigungstermin: Das Datum, auf das du kündigen kannst, zum Beispiel das Ende der Laufzeit oder ein Monatsende.
  • Verlängerung: Ob sich das Abo ohne Kündigung um eine weitere feste Laufzeit verlängert oder danach unbefristet weiterläuft und jederzeit kündbar ist.

Ein Beispiel: Dein Abo läuft bis 31. März, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Dann muss deine Kündigung spätestens am 31. Januar beim Anbieter eintreffen. Schicke sie lieber schon Mitte Januar ab.

Automatische Verlängerungen sind bei Abos verbreitet. Ob eine solche Klausel gilt, hängt vom Einzelfall ab. Zwei Regeln setzen Grenzen:

  • Ungewöhnliche Klauseln: Stimmst du AGB als Ganzes zu, gelten ungewöhnliche Klauseln nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht, wenn man dich nicht besonders darauf hingewiesen hat. Ungewöhnlich ist eine Klausel, die deutlich vom Üblichen abweicht und mit der du nicht rechnen musstest. Ob eine Verlängerungsklausel darunter fällt, lässt sich nur im Einzelfall sagen. Verlass dich nicht darauf.
  • Missbräuchliche AGB: Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind AGB unzulässig, die Rechte und Pflichten gegen Treu und Glauben erheblich und ungerechtfertigt zum Nachteil von Konsumentinnen und Konsumenten verteilen. Der Konsumentenschutz hält zum Beispiel sehr lange Kündigungsfristen oder eine Kündigung nur per Fax für problematisch. Ob eine Klausel unzulässig ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht.

Handyabo, Fitnessabo und Streaming.

  • Handy- und Internetabo: Oft gibt es eine Mindestlaufzeit, etwa wenn du ein vergünstigtes Handy bekommen hast oder es in Raten abzahlst. Kündigst du vorher, kann ein Restbetrag fällig werden. Danach laufen viele Abos weiter, bis du kündigst. Was genau gilt, auch bei Preiserhöhungen, steht in den AGB.
  • Fitnessabo: Viele Fitnessabos laufen zwölf Monate und verlängern sich ohne Kündigung um weitere zwölf Monate. Manche Studios erlauben in ihren AGB, das Abo bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft mit Arztzeugnis zu unterbrechen oder bei einem Umzug zu kündigen. Zudem kann ein langfristiger Vertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ausnahmsweise aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, wenn dir das Weiterführen nicht mehr zumutbar ist. Der Konsumentenschutz zählt dazu etwa eine längere Krankheit oder einen Umzug weit weg vom Studio. Ob das in deinem Fall reicht, hängt vom Einzelfall ab.
  • Streaming und Apps: Streaming-Abos lassen sich meist monatlich im Kundenkonto kündigen, in der Regel auf Ende des bezahlten Zeitraums. Abos aus dem App Store oder von Google Play kündigst du meist in den Kontoeinstellungen dort. Achte bei Gratismonaten darauf, wann sie in ein bezahltes Abo übergehen.

So kündigst du richtig.

  1. Termin bestimmen. Suche in Vertrag und AGB nach Wörtern wie «Kündigung», «Laufzeit», «verlängert» oder «erneuert». Notiere den letzten Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter sein muss.
  2. Im Kalender eintragen. Trage diesen Tag ein und dazu eine Erinnerung ein bis zwei Wochen vorher. Du kannst auch früh kündigen, zum Beispiel gleich nach Vertragsbeginn auf das Ende der Laufzeit.
  3. Form einhalten. Das Gesetz schreibt für die Kündigung eines Abos in der Regel keine bestimmte Form vor, der Vertrag kann aber eine verlangen. Halte dich daran. Steht im Vertrag nur «schriftlich», reicht eine E-Mail unter Umständen nicht. Am sichersten ist dann ein unterschriebener Brief. Kündigst du online im Kundenkonto, speichere die Bestätigung.
  4. Rechtzeitig verschicken. Massgebend ist in der Regel, wann die Kündigung beim Anbieter eintrifft, nicht wann du sie abschickst. Schicke sie mit Reserve, am besten eingeschrieben, und bewahre Kopie und Postbeleg auf. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, sorge dafür, dass die Kündigung schon am letzten Arbeitstag davor ankommt.
  5. Bestätigung verlangen. Bitte in der Kündigung um eine schriftliche Bestätigung mit dem Enddatum. Kommen danach weitere Rechnungen, widersprich schriftlich und lege eine Kopie deiner Kündigung bei.

Gibt es ein Widerrufsrecht?

Mit einem Widerrufsrecht kannst du einen Vertrag innert kurzer Frist ohne Grund rückgängig machen. In der Schweiz gibt es das nur in bestimmten Fällen. Für Abos, die du online oder im Laden abschliesst, gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht.

  • Haustür, Strasse und Telefon: Wurde dir das Abo zu Hause, am Arbeitsplatz, auf der Strasse, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an einer Werbefahrt oder am Telefon angeboten, kannst du in der Regel innert 14 Tagen widerrufen. Das gilt nur, wenn du mehr als 100 Franken zahlen sollst. Es gilt nicht, wenn du die Verhandlungen ausdrücklich selbst gewünscht hast, zum Beispiel weil du selbst angerufen hast, um ein Abo abzuschliessen, und nicht für Zusagen an einem Markt- oder Messestand. Die 14 Tage beginnen erst, wenn du zugesagt hast und der Anbieter dich in Textform, etwa per Brief oder E-Mail, über das Widerrufsrecht informiert hat. Widerrufe trotzdem so rasch wie möglich und so, dass du es beweisen kannst, zum Beispiel eingeschrieben. Für Versicherungen gelten eigene Regeln.
  • Konsumkredit: Einen Konsumkredit, zum Beispiel einen Privatkredit, kannst du in der Regel innert 14 Tagen schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt, wenn du deine Kopie des Vertrags erhalten hast.

Wenn der Anbieter nicht einverstanden ist.

Bestreitet der Anbieter deine Kündigung oder schickt er weiter Rechnungen, schreibe ihm zuerst und lege Kopien bei. Findet ihr keine Einigung, kannst du dich bei Handy-, Internet- und Festnetzabos an die Schlichtungsstelle ombudscom wenden. Du zahlst dort eine Behandlungsgebühr, die übrigen Kosten trägt der Anbieter. Der Vorschlag der Schlichtungsstelle ist für beide Seiten nicht verbindlich. Hilfe zu Abos und AGB findest du auch bei der Stiftung für Konsumentenschutz, in der Romandie bei der FRC und im Tessin bei der ACSI.

Den Abovertrag verstehen mit Briefuchs.

Lade den Abovertrag oder die AGB als PDF oder Foto in Briefuchs hoch. Die App zeigt dir die wichtigen Stellen auf einen Blick, zum Beispiel zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung, und nennt Fragen, die du prüfen kannst. Ob eine Klausel zulässig ist, beurteilt Briefuchs nicht, und Fristen oder Termine berechnet die App nicht. Den letzten Tag für die Kündigung bestimmst und notierst du deshalb selbst. Eine Rückfrage an den Anbieter oder deine Kündigung kannst du in Briefuchs selbst schreiben und als Brief gestalten. Du prüfst und versendest sie selbst. Als PDF oder Word herunterladen kannst du den Brief ab Plus.

Wie Briefuchs bei Verträgen hilft

Allgemeine Information

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Massgebend sind das Gesetz, dein Vertrag und die AGB des Anbieters. Bei Fragen hilft dir eine Konsumentenschutzorganisation, bei Telekom-Abos auch die Schlichtungsstelle ombudscom.

Quellen.

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