Das Wichtigste in Kürze.
- Ein Inkassobüro ist eine private Firma, keine Behörde. Es kann nicht pfänden, aber für den Gläubiger eine Betreibung einleiten.
- Prüfe, ob du die Forderung kennst, ob der Betrag stimmt und ob du schon bezahlt hast.
- Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 Prozent pro Jahr, nicht pro Monat.
- Mahngebühren sind in der Regel nur geschuldet, wenn sie vereinbart sind, zum Beispiel in den AGB.
- Pauschale Inkassogebühren oder «Verzugsschaden» sind laut Bundesrat nur ausnahmsweise geschuldet, wenn ein konkreter Schaden nachgewiesen ist.
- Unterschreibe keine Schuldanerkennung und keine Ratenvereinbarung, bevor du die Forderung geprüft hast.
Stimmt die Forderung?
- Wer verlangt Geld? Im Brief sollte stehen, für welche Firma das Inkassobüro handelt und um welche Rechnung es geht. Manchmal hat das Inkassobüro die Forderung gekauft und ist nun selbst Gläubiger. Es gibt auch gefälschte Mahnungen. Kennst du die Firma und die Forderung nicht, zahle nicht sofort, sondern frag zuerst beim ursprünglichen Gläubiger nach.
- Gibt es einen Vertrag? Hast du etwas bestellt oder abgeschlossen, und stimmt der Betrag mit der Rechnung überein?
- Schon bezahlt? Such den Zahlungsbeleg und schick eine Kopie davon.
- Verjährt? Die meisten Forderungen verjähren nach 10 Jahren, manche schon nach 5 Jahren, zum Beispiel Mietzinse und andere regelmässige Zahlungen, Handwerksarbeit oder Arztrechnungen. Die Frist beginnt in der Regel mit der Fälligkeit. Eine Betreibung, eine Teilzahlung oder eine Anerkennung der Schuld unterbricht sie, dann beginnt sie neu. Hat der Gläubiger einen Verlustschein, verjährt die Forderung erst 20 Jahre nach dessen Ausstellung. Die Verjährung musst du selbst geltend machen. Welche Frist gilt, ist nicht immer einfach zu sagen. Im Zweifel hilft eine Beratungsstelle.
Was du bei einer Verspätung schuldest.
Zahlst du eine fällige Rechnung nicht, kommst du in der Regel mit einer Mahnung in Verzug. War ein fester Zahltag vereinbart, bist du schon nach diesem Tag in Verzug. Ab dann kann der Gläubiger einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr verlangen, ausser im Vertrag ist ein höherer Zins vereinbart. Bei CHF 600, die drei Monate zu spät bezahlt werden, sind das CHF 7.50.
Mahngebühren sieht das Gesetz nicht vor. Geschuldet sind sie in der Regel nur, wenn du sie vereinbart hast, zum Beispiel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Vertrags. Schau nach, was dort steht.
Inkassogebühren und Verzugsschaden.
Inkassobüros verlangen oft zusätzliche Beträge, etwa als «Verzugsschaden», «Bearbeitungsgebühr» oder «Bonitätsprüfung». Das Gesetz erlaubt Schadenersatz über den Verzugszins hinaus nur, wenn der Gläubiger tatsächlich einen höheren Schaden hat. Laut Bundesrat gelten Inkassogebühren nur dann als solcher Schaden, wenn er im Einzelfall effektiv entstanden ist, den Verzugszins übersteigt und konkret nachgewiesen wird. Der eigene Aufwand des Gläubigers oder des Inkassobüros ist laut Bundesrat regelmässig kein Schaden in diesem Sinn. Die Kosten eines Inkassobüros sind deshalb nur ausnahmsweise zu ersetzen. Die Kosten für die Vertretung des Gläubigers im Verfahren vor dem Betreibungsamt dürfen dir ohnehin nicht überbunden werden.
Anders kann es sein, wenn eine bestimmte Gebühr in AGB steht, denen du zugestimmt hast. Ob sie gültig und angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was ein Inkassobüro kann und was nicht.
Ein Inkassobüro kann dich mahnen und an die Zahlung erinnern. Pfänden oder deinen Lohn kürzen lassen kann es nicht. Das kann nur das Betreibungsamt, und nur in einer Betreibung. Das Inkassobüro kann aber für den Gläubiger eine Betreibung einleiten. Dann erhältst du vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl, und ab der Zustellung hast du 10 Tage Zeit für einen Rechtsvorschlag. Bestreitest du nur die Zusatzgebühren, kannst du für diesen Teil Rechtsvorschlag erheben. Nenne den bestrittenen Betrag dann genau.
Zahlungsbefehl erhalten: so erhebst du Rechtsvorschlag
So kannst du reagieren.
- Nicht ignorieren. Eine Mahnung ist keine Verfügung mit Einsprachefrist. Ohne Reaktion folgt aber oft eine Betreibung.
- Unbestrittenes bezahlen. Stimmt die Forderung, zahle den offenen Betrag, den Verzugszins und vereinbarte Mahngebühren. Schreib dazu, wofür die Zahlung ist.
- Den Rest schriftlich bestreiten. Teile mit, welche Beträge du nicht anerkennst und warum. Verlange die Rechnung, den Vertrag und eine Aufstellung aller Beträge. Schick den Brief am besten eingeschrieben und behalte eine Kopie.
- Vorsicht beim Unterschreiben. Eine unterschriebene Ratenvereinbarung oder Schuldanerkennung kann als Anerkennung der ganzen Forderung gelten, samt Gebühren. Der Gläubiger kann dann in einer Betreibung leichter die Rechtsöffnung erhalten, und die Verjährung beginnt neu. Unterschreibe nur, was du wirklich schuldest.
- Hilfe holen. Bei Fragen zu Gebühren hilft die Stiftung für Konsumentenschutz, in der Romandie die Fédération romande des consommateurs (FRC) und im Tessin die Konsumentenorganisation ACSI. Sind mehrere Rechnungen offen oder reicht das Geld nicht, helfen gemeinnützige Fachstellen für Schuldenberatung. Eine Liste findest du bei Schuldenberatung Schweiz. Viele beraten kostenlos oder günstig.
Den Brief verstehen mit Briefuchs.
Lade die Mahnung oder den Inkassobrief in Briefuchs hoch. Die App zeigt dir die wichtigen Stellen auf einen Blick und nennt Fragen, die du prüfen kannst. Ob die Forderung oder eine Gebühr geschuldet ist, beurteilt Briefuchs nicht, und Fristen oder Termine berechnet die App nicht. Bei Fotos und eingescannten Briefen übernimmt Briefuchs keine Daten als Frist. Eine Rückfrage an den Gläubiger oder das Inkassobüro, zum Beispiel um Belege zu verlangen oder eine Gebühr zu bestreiten, kannst du in Briefuchs selbst schreiben und als Brief gestalten. Du prüfst und versendest sie selbst. Als PDF oder Word herunterladen kannst du den Brief ab Plus.
Wie Briefuchs bei Verträgen hilft
Allgemeine Information
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Massgebend sind das Gesetz, dein Vertrag mit allfälligen AGB und die Rechnung. Für Steuern, Krankenkassenprämien und andere Forderungen von Behörden gelten teilweise andere Regeln. Bei Fragen hilft dir eine Konsumentenschutzorganisation oder eine Fachstelle für Schuldenberatung.
Quellen.
- Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 102, 104, 106, 127, 128, 130, 135, 137 und 142
- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1), Art. 27, 74 und 82
- Motion 23.3554 «Die Gebühren von Inkassounternehmen regeln und deckeln», Stellungnahme des Bundesrats vom 16. August 2023
- Bericht des Bundesrats «Rahmenbedingungen der Praktiken von Inkassounternehmen» vom 22. März 2017
- Stiftung für Konsumentenschutz: Verzugszinsen und Verzugsschaden