Busse oder Strafbefehl im Strassenverkehr: was du jetzt tun kannst

Eine Ordnungsbusse, etwa eine Parkbusse oder eine kleine Radarbusse, bezahlst du innert 30 Tagen, dann ist die Sache in der Regel erledigt. Ein Strafbefehl wird dagegen zum rechtskräftigen Urteil, wenn du nicht innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erhebst. Schau deshalb zuerst, welchen Brief du bekommen hast.

Stand:

Das Wichtigste in Kürze.

  • Eine Ordnungsbusse hat einen festen Betrag aus der Bussenliste des Bundes, höchstens CHF 300 pro Übertretung. Kosten kommen keine dazu, und deine persönlichen Verhältnisse spielen keine Rolle.
  • Bezahlst du eine Ordnungsbusse nicht innert 30 Tagen oder lehnst du sie ab, folgt ein ordentliches Strafverfahren, meist mit einem Strafbefehl. Dann kommen in der Regel Verfahrenskosten dazu.
  • Gegen einen Strafbefehl kannst du innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben, ohne Begründung. Die Frist lässt sich nicht verlängern, und im Strafverfahren gibt es keine Gerichtsferien. Ohne Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.
  • Bezahlen ist keine Einsprache. Ein Strafbefehl mit Einzahlungsschein sieht aus wie eine Rechnung, ist aber ein Urteilsvorschlag der Behörde.
  • Geht es um Alkohol, ein Raserdelikt oder einen drohenden Ausweisentzug, hol dir sofort Hilfe bei einer Anwältin oder einem Anwalt.

Ordnungsbusse oder Strafbefehl: so erkennst du den Unterschied.

  • Ordnungsbusse: Du bekommst einen Bussenzettel, zum Beispiel unter dem Scheibenwischer, oder einen Brief mit Einzahlungsschein. Typisch sind Parkbussen und kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Strafbefehl: Oben steht das Wort Strafbefehl. Er kommt von der Staatsanwaltschaft oder bei Übertretungen je nach Kanton auch von einer anderen Behörde, zum Beispiel einem Statthalteramt oder Stadtrichteramt. Er nennt Vorwurf, Gesetzesartikel, Strafe, Kosten und die Möglichkeit der Einsprache.

Bei einer Radarbusse hängt es von der Überschreitung ab. Kleinere Überschreitungen kosten eine Ordnungsbusse. Grössere führen zu einem Strafbefehl und meist auch zu einem Verfahren beim Strassenverkehrsamt. Kommt eine Zahlungsaufforderung von einer privaten Firma, etwa für einen Privatparkplatz, ist das keine Ordnungsbusse. Dafür gelten andere Regeln.

Ordnungsbusse erhalten: so gehst du vor.

  1. Angaben prüfen. Stimmen Datum, Ort, Kontrollschild und Vorwurf?
  2. Bezahlen, wenn du einverstanden bist. Mit der Zahlung innert 30 Tagen ist die Busse rechtskräftig. Für Übertretungen, die so erledigt werden, gibt es in der Regel keine Verwarnung und keinen Ausweisentzug.
  3. Nicht selbst gefahren? Eine Busse ohne Anhaltung geht meist an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Nennst du die Person, die gefahren ist, richtet sich das Verfahren gegen sie. Sonst musst du die Busse in der Regel selbst bezahlen.
  4. Nicht einverstanden? Dann bezahlst du nicht und lehnst das Ordnungsbussenverfahren ab. Es folgt ein ordentliches Verfahren, meist mit einem Strafbefehl, gegen den du Einsprache erheben kannst. Das kann teurer werden. Lass dich vorher beraten.

Strafbefehl erhalten: Einsprache innert 10 Tagen.

  1. Frist notieren. Die 10 Tage beginnen am Tag nach der Zustellung. Nimmt jemand aus deinem Haushalt den Brief entgegen, zählt dieser Tag. Ein Strafbefehl kommt meist eingeschrieben. Holst du ihn nicht ab, gilt er am 7. Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch als zugestellt, wenn du mit einer Zustellung rechnen musstest, etwa weil du von einem Verfahren gegen dich wusstest. Lässt du deine Post während der Ferien zurückbehalten oder verlängerst du die Abholfrist, ändert das nichts: Der Strafbefehl gilt trotzdem am 7. Tag als zugestellt. Weisst du von einem Verfahren gegen dich, lass deine Post in den Ferien nachsenden oder von einer Vertrauensperson abholen. Am sichersten rechnest du ab dem Tag, an dem die Abholungseinladung im Briefkasten lag. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen in deinem Wohnkanton anerkannten Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
  2. Einsprache schreiben. Ein Satz genügt, zum Beispiel: Ich erhebe Einsprache gegen den Strafbefehl vom (Datum), Nummer (Nummer). Als beschuldigte Person musst du die Einsprache nicht begründen. Schreibe Name, Adresse und Datum dazu und unterschreibe. Eine gewöhnliche E-Mail reicht nicht.
  3. Einsprache einreichen. Schicke sie an die Behörde, die den Strafbefehl erlassen hat. Die Adresse steht im Strafbefehl. Es genügt, wenn du die Einsprache spätestens am letzten Tag der Schweizerischen Post übergibst. Schicke sie eingeschrieben und bewahre den Beleg auf.
  4. Frist verpasst? Hast du sie ohne eigenes Verschulden verpasst, etwa wegen eines Spitalaufenthalts, kannst du innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses die Wiederherstellung verlangen. Schicke das begründete Gesuch an die Behörde, die den Strafbefehl erlassen hat, und erhebe im gleichen Brief Einsprache. Die Hürden dafür sind hoch.

Was nach der Einsprache passiert.

Die Behörde klärt den Fall weiter ab und kann dich vorladen. Bleibst du unentschuldigt fern, gilt deine Einsprache als zurückgezogen. Danach stellt die Behörde das Verfahren ein, erlässt einen neuen Strafbefehl, erhebt Anklage oder hält am Strafbefehl fest. Hält sie daran fest, entscheidet ein Gericht. Auch dort gilt die Einsprache als zurückgezogen, wenn du unentschuldigt fehlst und dich nicht vertreten lässt. Wirst du am Ende verurteilt, trägst du in der Regel die Verfahrenskosten. Vor Gericht können sie höher werden als im Strafbefehl.

Busse nicht bezahlt: was dann?

Eine unbezahlte Ordnungsbusse führt zuerst zu einem ordentlichen Verfahren. Im Strafbefehl steht bei einer Busse meist auch eine Ersatzfreiheitsstrafe. Das heisst nicht, dass du ins Gefängnis musst. Sie kommt nur zum Zug, wenn du die Busse schuldhaft nicht bezahlst. Bezahlst du später doch, fällt sie entsprechend weg. Kannst du nicht auf einmal zahlen, melde dich früh bei der Stelle, die die Busse einzieht. Sie kann Raten erlauben oder die Frist verlängern. Auf Gesuch ist unter Umständen auch gemeinnützige Arbeit statt der Busse möglich.

Führerausweis, Strafregister und schwere Fälle.

  • Strassenverkehrsamt: Nach Verkehrsregelverletzungen, die nicht mit einer Ordnungsbusse erledigt werden können, spricht das Strassenverkehrsamt in einem eigenen Verfahren in der Regel eine Verwarnung aus oder entzieht den Führerausweis. Es stützt sich meist auf den Sachverhalt aus dem Strafbefehl. Willst du den Vorwurf bestreiten, tu das deshalb schon mit der Einsprache.
  • Strafregister: Eine Busse für eine Übertretung wird in der Regel nicht eingetragen. Eine Verurteilung wegen eines Vergehens, zum Beispiel einer groben Verkehrsregelverletzung, wird eingetragen, auch wenn sie mit einem Strafbefehl erfolgt.
  • Schwere Fälle: Droht eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder ein Ausweisentzug, oder geht es um Alkohol, Drogen, ein Raserdelikt oder einen Unfall mit Verletzten, wende dich sofort an eine Anwältin oder einen Anwalt, bevor die 10 Tage ablaufen. Erreichst du niemanden rechtzeitig, erhebe die Einsprache selbst. Ein Satz genügt.

Wo du Hilfe bekommst.

  • Rechtsauskunft: In den meisten Kantonen gibt es Rechtsauskunftsstellen. Eine Übersicht nach Kanton, auch zum Pikettdienst für Strafverteidigung, hat der Schweizerische Anwaltsverband.
  • Amtliche Verteidigung: Bei einem schweren Vorwurf und wenig Geld kannst du unter Umständen eine amtliche Verteidigung beantragen.
  • Rechtsschutzversicherung: Hast du einen Verkehrsrechtsschutz, melde den Fall sofort. Je nach Vertrag übernimmt die Versicherung Anwalts- und Verfahrenskosten. Die 10 Tage laufen trotzdem weiter.

Den Brief verstehen mit Briefuchs.

Lade die Busse oder den Strafbefehl in Briefuchs hoch, am besten als PDF aus E-Mail oder Online-Portal. Die App zeigt dir die wichtigen Stellen auf einen Blick. Bei Fotos und eingescannten Briefen zeigt Briefuchs zurzeit nur wenig an und keine Fristen und keine Einsprachemöglichkeiten. Bei Bussen und Strafbefehlen wertet Briefuchs nur einfache Verkehrsbussen aus. Briefe zu schweren Strafverfahren oder zum Entzug des Führerausweises analysiert die App bewusst nicht. Für Bussen und Strafbefehle hat Briefuchs noch keine Gesetzesquellen hinterlegt. Ob sich eine Einsprache lohnt, beurteilt Briefuchs nicht, und die 10-Tage-Frist berechnet die App nicht. Eine Einsprache kannst du in Briefuchs selbst schreiben und als Brief gestalten. Du prüfst und versendest sie selbst. Als PDF oder Word herunterladen kannst du den Brief ab Plus.

Wie Briefuchs bei Behördenpost hilft

Allgemeine Information

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Massgebend sind das Gesetz und die Angaben in deiner Busse oder deinem Strafbefehl. Zuständige Behörden und einzelne Abläufe sind von Kanton zu Kanton verschieden. Bei Fragen hilft dir eine Rechtsauskunftsstelle, deine Rechtsschutzversicherung oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen.

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