Krankenkasse wechseln: Kündigung bis 30. November

Bis Ende Oktober teilt dir deine Krankenkasse die neue Prämie mit. Willst du die Grundversicherung auf Anfang Jahr wechseln, muss deine Kündigung spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.

Stand:

Das Wichtigste in Kürze.

  • Die Grundversicherung kannst du jedes Jahr auf Ende Dezember wechseln. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei deiner Krankenkasse eintreffen. Das Datum des Poststempels reicht nicht.
  • Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich, die Prämien nicht.
  • Jede Krankenkasse, die in deinem Wohnkanton tätig ist, muss dich in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit.
  • Zusatzversicherungen sind eigene Verträge mit eigenen Fristen. Hier kann dich eine Krankenkasse ablehnen, zum Beispiel wegen deiner Gesundheit. Kündige sie erst, wenn die neue Zusatzversicherung schriftlich bestätigt ist. Wechselst du nur die Grundversicherung, kannst du deine Zusatzversicherungen bei der bisherigen Krankenkasse behalten.
  • Hat dich deine Krankenkasse wegen offener Prämien oder Kostenbeteiligungen gemahnt, kann das den Wechsel blockieren. Für einen Wechsel auf Anfang Jahr müssen die bis 30. November gemahnten Beträge samt Verzugszinsen und Betreibungskosten bis 31. Dezember bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Sonst bleibst du bei ihr versichert.

Bis wann musst du kündigen?

Die Krankenkasse muss dir die neue Prämie für das nächste Jahr mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen, also bis Ende Oktober. Danach kannst du die Grundversicherung mit einer Frist von einem Monat auf Ende Dezember kündigen. Das gilt auch, wenn deine Prämie nicht steigt. Deine Kündigung muss deshalb spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen. Fällt der 30. November auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, muss sie laut Bundesamt für Gesundheit schon am letzten Arbeitstag davor eintreffen.

Schicke die Kündigung mit genügend Reserve, am besten eingeschrieben und bis spätestens Mitte November. So kannst du später belegen, wann sie angekommen ist.

Wechsel auf Ende Juni.

Hast du die ordentliche Franchise (für Erwachsene CHF 300) und kein besonderes Versicherungsmodell, kannst du zusätzlich auf Ende Juni wechseln. Dann muss die Kündigung spätestens am 31. März eintreffen, bei einem Samstag, Sonntag oder Feiertag schon am letzten Arbeitstag davor. Schicke sie am besten bis Mitte März. Mit einer höheren Franchise oder einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell ist ein Wechsel in der Regel nur auf Ende Jahr möglich.

So gehst du beim Wechsel vor.

  1. Prämien vergleichen. Den offiziellen Prämienrechner des Bundes findest du auf priminfo.admin.ch.
  2. Bei der neuen Krankenkasse anmelden. Die Aufnahme in die Grundversicherung darf nicht verweigert werden.
  3. Bei der bisherigen Krankenkasse kündigen. Schriftlich, mit Name, Adresse, Versichertennummer und dem gewünschten Ende der Versicherung.
  4. Bestätigung abwarten. Die bisherige Versicherung endet erst, wenn die neue Krankenkasse ihr mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch bei ihr versichert bist. Danach teilt dir die bisherige Krankenkasse mit, ab wann du nicht mehr bei ihr versichert bist.

Den Prämienbrief verstehen mit Briefuchs.

Im Brief deiner Krankenkasse stehen die neue Prämie, deine Franchise, das Versicherungsmodell und oft auch Zusatzversicherungen. Lade ihn in Briefuchs hoch: Die App zeigt dir die wichtigen Stellen auf einen Blick. Ob sich ein Wechsel lohnt, beurteilt Briefuchs nicht. Den 30. November erkennt Briefuchs nicht in jedem Brief, notiere ihn deshalb selbst. Deine Kündigung kannst du in Briefuchs selbst schreiben und als Brief gestalten. Du prüfst und versendest sie selbst.

Wie Briefuchs bei Behördenpost hilft

Allgemeine Information

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung. Massgebend sind das Gesetz und die Unterlagen deiner Krankenkasse. Bei Fragen hilft dir deine Krankenkasse oder eine Beratungsstelle.

Quellen.

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